Unsere Leistungen
Das Leistungsangebot vermittelt Ihnen einen beispielhaften Einblick in die Dienstleistungen, die wir Ihnen anbieten können. Zudem können wir mit Ihnen zusammen maßgeschneiderte Lösungen speziell für Ihre Anforderungen erarbeiten.
Steuerliche Beratung
Steueroptimierung im Einklang mit den geltenden Gesetzen: Wir beraten bei der gezielten Gestaltung von steuerlichen Verhältnissen, um legale Möglichkeiten zu nutzen und die Steuerlast zu minimieren.
Basierend auf der finanziellen und steuerlichen Situation entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Steuerstrategien. Dies kann die Auswahl der optimalen Rechtsform, die Überprüfung der Finanzierungsstrukturen oder die Nutzung von Steuervergünstigungen und –freibeträgen betreffen und erfolgt unter Einhaltung der steuerlichen Vorschriften.
Der Liquidationsprozess zum Ende eines Unternehmens zielt darauf ab, die Vermögenswerte des Unternehmens zu realisieren, Verbindlichkeiten zu begleichen und die verbleibenden Mittel gerecht unter den Gläubigern und Eigentümern zu verteilen. Die Liquidationsplanung umfasst verschiedene Schritte von Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bis hin zur Abmeldung bei den Behörden.
Das Hauptziel bei der Erbschaft- und Nachfolgeberatung ist es, die finanziellen Auswirkungen von Erbschaften und Nachfolgeregelungen zu minimieren und gleichzeitig die rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung.
Von Kauf über Sanierung und Vermietung bis hin zum Verkauf – wir beraten Sie in steuerlicher Hinsicht und überprüfen Verträge auf steuerrechtliche Aspekte hin.
Bei Vermietung von Objekten sind einige Regelungen zu beachten, um die Steuerlast größtmöglich mindern zu können. Wir geben Tipps und ermitteln Ihre Einkünfte.
Wir helfen Ihnen außerdem bei den Anträgen und Arbeiten im Zusammenhang mit Geltendmachung von Steuerbegünstigungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Denkmalimmobilien oder Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.
Wir analysieren gemeinsam Ihre Geschäftsidee inklusive Erstellung eines Businessplans und Unterstützung bei den Bank- und Finanzierungsgesprächen. Dabei helfen wir außerdem bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und unterstützen Sie bei den notwendigen Anmeldungen beim Finanzamt und anderen relevanten Behörden. Existenzgründer haben oft Anspruch auf Fördermittel. Wir helfen Ihnen bei der Identifizierung und Beantragung der vorhandenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.
Regelmäßig finden bei Unternehmen Prüfungen durch die Finanzbehörde oder die Deutsche Rentenversicherung statt. Wir klären für Sie die Anfragen der Prüfer und verhandeln bei Unstimmigkeiten, um eine Einigung zu erzielen. Die Prüfungen finden in der Regel in unseren Räumlichkeiten statt. Sollte ein Prüfer eine Betriebsbegehung wünschen, nehmen wir an dieser teil.
Finanzbuchführung
Wir übernehmen die Finanzbuchführung für bilanzierende Unternehmen aller Rechtsformen, Einnahmen-Überschussrechnende Gewerbetreibende und Freiberufler, für Vereine und bei komplexeren Vermietungseinkünften. Dabei setzen wir auf mittels DATEV Unternehmen Online auf den digitalen Belegaustausch. Sie übermitteln uns die Buchhaltungsbelege, Kassenbewegungen und Kontoumsätze papierlos – wir verarbeiten diese und stellen Ihnen die Buchhaltungsauswertungen online bereit. Bei der Integration von Technologien in Ihre internen Buchhaltungsprozesse stehen wir beratend zur Verfügung.
In der monatlich oder vierteljährlich zu erstellenden Umsatzsteuer-Voranmeldung sind die Umsätze aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sowie die Vorsteuerbeträge anzugeben, die im Meldezeitraum angefallen sind. Auf Grundlage der angegebenen Umsätze und Vorsteuern berechnet sich die zu zahlende Umsatzsteuer oder der Erstattungsanspruch. Es gibt bestimmte Branchen und Situationen, die zu besonderen Regelungen führen können. Zum Beispiel können Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen oder empfangen, spezielle Umsatzsteuerregelungen beachten müssen. Wir übernehmen die Voranmeldungen und stellen damit eine fristgerechte und korrekte Übermittlung an das Finanzamt sicher.
Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist ein wichtiges Instrument in der Unternehmensführung und dient dazu, aktuelle finanzielle Informationen bereitzustellen. Auf Grundlage einer qualitativen BWA können fundierte Geschäftsentscheidungen getroffen werden. Außerdem dienen die Auswertungen als Informationsquelle für z.B. Gesellschafter, Banken und Geschäftspartner.
Wir erstellen im Rahmen der Finanzbuchführung regelmäßig Auswertungen zu den offenen Posten von Kunden (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und Lieferanten (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen). Durch die getrennte Erfassung der einzelnen Kunden, ist es möglich eine ABC-Kundenanalyse als Instrument zur Steigerung der Umsätze anzuwenden.
Vermögensgegenstände sind ab einer bestimmten Nutzungsdauer im Betrieb daraufhin zu überprüfen, ob sie im Anlagevermögen verzeichnet werden müssen. Hierbei gibt es handels- und steuerrechtliche Regelungen, die zum Teil voneinander abweichen. Wir helfen Ihnen bei dem zutreffenden Ansatz der Anlagegüter.
Die sich aus den betriebswirtschaftlichen Auswertungen ergebenen Zahlen können wir anhand der uns vorliegenden Daten mit anderen Unternehmen Ihrer Branche und Ihrer Rechtsform vergleichen. So können starke Abweichungen bei den einzelnen Aufwands- und Umsatzpositionen festgestellt und analysiert werden.
Wir beraten Sie in Bezug auf Ihre selbständig erstellte Buchhaltung und geben Informationen über entsprechende Anwendersoftware.
Jahresabschluss und betriebliche Steuern
Der Jahresabschluss spielt eine entscheidende Rolle in der Unternehmenssteuerung. Als Spiegel des betriebswirtschaftlichen Erfolges fungiert er als Grundlage für zukünftige unternehmerische Entscheidungen und dienst als Instrument zur Kontrolle der betrieblichen Entwicklung. Wir erstellen nicht nur Ihren Jahresabschluss, sondern analysieren gleichzeitig Ihre wirtschaftliche und steuerliche Gesamtsituation.
Auch Eröffnungsbilanzen bei Neugründungen, Zwischenbilanzen und Einnahme-Überschussrechnungen sind Bestandteil unseres Leistungsangebots.
Der steuerrechtliche Jahresabschluss ist die Basis für die betriebliche Steuerlast. Wir zeigen Ihnen Optimierungspotenziale im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Sind Sie nach dem Handelsgesetzbuch zur Offenlegung oder Hinterlegung beim Bundesanzeiger verpflichtet? Was ist ein Anhang und was sind hier die Mindestangaben? Wie wird die Bilanz elektronisch an das Finanzamt und/oder den Bundesanzeiger übermittelt?
Dieses Wissen brauchen Sie sich nicht anzueignen. Wir erklären Ihnen, was gemacht wird und erläutern die wichtigsten Punkte im Erstellungsbericht. So können Sie sich weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Ob Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbsteuer: Wir kennen die gesetzlichen Grundlagen und versuchen Ihnen das Steuerrecht anhand der durch uns erstellten betrieblichen Steuererklärungen verständlich näherzubringen.
Die Steuererklärung wurde abgegeben – als nächstes kommt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Ob die zitierten gesetzlichen Vorschriften und Feststellungen mit dem übereinstimmen, was erklärt wurde, überprüfen wir für Sie. Auch Rückfragen des Finanzamtes sind oft in den Steuerbescheiden untergebracht und gehen bei uns nicht unter.
Sollte mal etwas nicht stimmen, unterstützen wir Sie beim außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Haben Sie im Überblick, welche Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht seit dem neuen Jahr oder gar dem neuen Monat gelten? Machen Sie bereits Gebrauch von sämtlichen aktuell verfügbaren steuer- und sozialversicherungsfreien Lohnbestandteilen? Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten und welche Meldungen gehen eigentlich an die Sozialversicherungsträger und an das Finanzamt? Welche Daten gehören in die von der Bundesagentur für Arbeit angeforderten Bescheinigung?
Wir übernehmen die Lohn- und Gehaltsbuchführung für Sie – von der Unterstützung bei Einzelfragen bis zur kompletten Erledigung aller Abrechnungsvorgänge und Meldungen.
Die notwendigen Dokumente stellen Sie uns über eine Cloud-Lösung zur Verfügung. Wir erstellen die Lohnabrechnungen und stellen Ihnen die Auswertungen digital bereit. So haben Sie und wir jederzeit Zugriff auf die Lohnunterlagen Ihrer Mitarbeiter.
Die von uns genutzte Cloud-Lösung ermöglicht Ihren Mitarbeitern jederzeit Zugriff auf die eigenen Lohnabrechnungen. So ist kein Verteilen der Papierabrechnungen mehr notwendig.
Private Steuern
Die beim Finanzamt einzureichenden Formulare werden jedes Jahr ausführlicher und länger. Da ist es verständlich, wenn man die Einkommensteuererklärung nicht selbst erstellen möchte.
Sie erhalten von uns Informationen zu den benötigten Unterlagen und laden diese in der Cloud „DATEV Meine Steuern“ hoch. Wir bearbeiten die Einkommensteuererklärung und stellen Ihnen diese nach Fertigstellung digital zur Verfügung. Die Freigabe durch Sie kann ebenfalls elektronisch erfolgen, sodass wir die Daten anschließend in authentifizierten Form an das Finanzamt übermitteln können.
Frühzeitiges Planen der privaten Vermögensnachfolge kann unnötige Steuerbelastungen vermeiden.
Wir bieten Ihnen Gestaltungsberatung für steueroptimale Erbverträge und Testamente sowie Schenkungen an und erstellen die zugehörigen Steuererklärungen für Sie.
Es bestehen vielfältige Optionen zur Optimierung der Steuersituation in Bezug auf Immobilien. Diese Möglichkeiten erstrecken sich sowohl auf Finanzierung und laufende Besteuerung als auch auf die Übertragung von Immobilien, z.B. an die nächste Generation.
Wir beraten Sie bei der bestmöglichen Gestaltung und erstellen auf Wunsch auch Ihre Feststellungserklärungen zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages.
Gerne erstellen wir für Sie die Grundsteuererklärung und übermitteln diese elektronisch ans Finanzamt.
Sie haben ein Abfindungsangebot erhalten und fragen sich, ob die Steuerlast verringert werden kann? Welche Steuerklasse und welche Veranlagungsformen machen Sinn?
Wir beraten Sie gerne bei der richtigen Wahl.
Nachdem die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde und eventuelle Rückfragen geklärt wurden, erlässt das Finanzamt den Steuerbescheid. Wir überprüfen für Sie, ob die Veranlagung erklärungsgemäß erfolgte und eventuelle Abweichungen korrekt sind. Wir beachten auch die gelegentlich in den Erläuterungen enthaltenen Rückfragen oder Hinweise für die Folgejahre.
Sollte mal etwas nicht stimmen, unterstützen wir Sie beim außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.