E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinenlesbaren Datensätzen zu akzeptieren bzw. empfangen zu können. Dafür ist es erforderlich, dass Sie den Prozess des Rechnungseingangs in Ihrem Unternehmen anpassen. Eventuell haben Sie bereits erste Erfahrungen mit eingehenden E-Rechnungen gemacht. Wenn nicht, sollten Sie zeitnah eine passende Software-Lösungen einführen und Ihre Prozesse überprüfen. 

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und bieten Ihnen Unterstützung zur Anpassung Ihrer Buchhaltung zum Thema E-Rechnung an.

Unsere Kanzlei-Rechnung kommt zukünftig als E-Rechnung 

Unsere Kanzlei stellt die eigene Rechnungsschreibung auf die E-Rechnung um. Wir planen nach und nach, spätestens ab dem 01. Januar 2025, unsere Rechnungen im E-Rechnungsformat auszustellen. Sie erhalten dann unsere Rechnungen per E-Mail, die von der DATEV versendet wird. Der Absender lautet: e-invoice@remove.this.datev.de. Stellen Sie bitte sicher, dass die E-Mail nicht dem Spam-Ordner Ihres Mailpostfachs zugeordnet wird. 

Sollten Sie eine andere als Ihre uns bekannte E-Mail-Adresse bevorzugen, bitten wir um Mitteilung. 

Wir würden uns freuen, von Ihnen zu erfahren, ob Ihre Infrastruktur für den E-Rechnungsversand bereit ist oder ob Sie Unterstützung bei der Implementierung benötigen.

Selbst­verständlich steht Ihnen unser Team der Steuer­kanzlei gerne für Fragen zur Verfügung.

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