Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Bei Neugründungen erhalten Sie die Nummer im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens, während bestehende Unternehmen die Nummer stufenweise bis voraussichtlich 2026 erhalten. Die initiale Vergabe hat am 1. November 2024 begonnen. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Die W-IdNr. besteht aus den Anfangsbuchstaben "DE" und einer 9-stelligen Ziffernfolge.
Bei wirtschaftlich Tätigen, denen bereits vor der Einführung der W-IdNr. eine USt-IdNr. vergeben wurde, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der W-IdNr., da die W-IdNr. der USt-IdNr. entspricht. Falls Sie bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, werden Sie durch eine auch im Bundessteuerblatt veröffentlichte öffentliche Mitteilung darüber informiert, dass Ihre USt-IdNr. ab dem 03. Dezember 2024 zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist.
Bei wirtschaftlich Tätigen, die keine USt-IdNr. besitzen oder ihre wirtschaftliche Tätigkeit neu aufnehmen, erfolgt die Bekanntgabe der W-IdNr. über ELSTER. Sie erhalten Ihre W-IdNr. direkt über Ihr ELSTER-Benutzerkonto, sobald Sie der Bevollmächtigung zur Mitteilung in ELSTER zugestimmt haben.
Die Identifikationsnummer für natürliche Personen (IdNr.), die Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen.
Selbstverständlich steht Ihnen unser Team der Steuerkanzlei gerne für Fragen zur Verfügung.