Abgabefristen Steuererklärungen
Wenn Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt üblicherweise bis zum 28.2. des übernächsten Jahres.
Die Steuererklärungen für die Jahre bis einschließlich 2024 haben allerdings verlängerte Fristen.
Unter Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen ergeben sich folgende Abgabetermine:
- Veranlagungsjahr 2022: 31.07.2024
- Veranlagungsjahr 2023: 02.06.2025
- Veranlagungsjahr 2024: 30.04.2026
- Veranlagungsjahr 2025: 01.03.2027
Bitte denken Sie an eine frühzeitige Übermittlung der notwendigen Steuerunterlagen an uns.
Hinweis für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und GmbH & Co. KGs
Die Offenlegungspflichten wurden nicht verlängert, sodass die Jahresabschlüsse spätestens vor Ablauf von zwölf Monaten nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres zu veröffentlichen sind.
Allgemeiner Hinweis vom Bundesjustizamt:
Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 am 31. Dezember 2023 endet, vor dem 2. April 2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Selbstverständlich steht Ihnen unser Team der Steuerkanzlei gerne für Fragen zur Verfügung.